AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Screen Fashion
I. Geltungsbereich
1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Screen Fashion gelten ausschließlich diese AGB.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote von Screen Fashion sind freibleibend.
2. Die Aufträge des Kunden gelten erst durch eine schriftliche oder elektronische (E-mail) Auftragsbestätigung als angenommen.
III. Leistungen und Vergütung
1. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des dem jeweiligen Auftrag zugrundeliegenden Angebots. Die aufgeführten Vergütungen sind keine Nettobeträge, die Mehrwertsteuer wird nicht erhoben da die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz angewandt wird. Entwürfe, Konzepte, Texte, Bilder, Fotos, Animationen oder Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
2. Entwürfe, Konzepte, Texte, Bilder, Fotos, Animationen oder Reinzeichnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarte Nutzungsart
und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Jede anderweitige Nutzung ist nur mit Einwilligung von Screen Fashion und nach Vereinbarung einer zusätzlichen Vergütung gestattet.
3. Im Rahmen des Auftrags besteht die Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Screen Fashion behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde soll bei der Leistungserbringung mitwirken. Er muss seine Anforderungen im Hinblick auf das von ihm gewünschte Werk so genau beschreiben, dass Screen Fashion in der Lage ist, die Vorstellungen des Kunden samt Inhalt und die Zielrichtung der Werbemaßnahme zu erschließen.
2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Screen Fashion eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Screen Fashion auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
V. Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Alle Entwürfe, Konzepte, Texte, Bilder, Fotos, Animationen oder Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne ausdrückliche Einwilligung von Screen Fashion dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
2. Screen Fashion ist berechtigt, grafische Arbeiten, Bilder, Logos, Fotos, Animationen, Texte und Konzepte zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
VI. Kleinunternehmerregelung
Bei Rechnungstellung gilt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
VII. Fälligkeit
1. Die Vergütung ist nach Übermittlung der bestellten Arbeiten gemäß den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen fällig.
2. Bei Zahlungsverzug kann Screen Fashion Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.